| Mein Kommentar zu den aktuellen Eckdaten über das neue Rundfunkgebührenmodell bzw. Rundfunkbeitragsmodell |
Und, wenn die Kinder eine
eigene Wohnung haben? z.B. Studenten, AZUBIs, ...
Dann erklären Sie bitte einmal diesem jungen Menschen, dass er evtl. ~ 5%
seines geringen Verdienstes an die GEZ als Zwangsgebühr abführen soll!
Und evtl. nutzt er gar nicht das Angebot der ÖRR
Hier mein Rat: "go back" - Herr Beck - Die SPD nennt sich selbst
irgendwo die Medien-Partei!! nein Danke! meine SPD-Stimme erhalten Sei nicht
mehr!)
| "Die Höhe des Beitrags soll von der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro nicht abweichen, eine Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr (Unterscheidung TV, Radio, Handy und PC) fällt damit weg." |
| Was
bedeutet dies? - Es ist Betrug oder Täuschung oder nur
Verdummung? Wie kann man eine Summe festlegen, ohne Kenntnis über die Anzahl der Haushalte, nun Wohnungen, die Anzahl der Betriebe, nun Betriebsstätten zu haben? Da man diese Abschätzung der Bevölkerung vorenthält und beteuert, dass es weder zu einer Erhöhung der Gebühren noch zu Mehreinnahmen für die ÖRR kommen soll, jedoch bereits jetzt an der bisherigen Gebühr von 17,98 €/mtl festhält, spreche ich hier von reinster Verdummungsstrategie, denn beide Aussagen können nicht gleichzeitig erfüllt sein, ohne Eckdaten zu kennen! Es muss eine Abschätzung erfolgt sein! - Es spräche doch von größter Dummheit, wenn man den "zweiten Schritt vor dem ersten" gemacht hätte! Ein juristisches Gutachten ist doch weitaus teurer als eine grobe wirtschaftliche Berechnung?! Doch das von ARD&ZDF&D-Radio in Auftrag vergebene Gutachten sollte ja auch lediglich den Weg bahnen! Und dieses Vorgehen ist doch äußerst bedenklich, denn der Rundfunkbeitrag kann nach meinen Berechnungen und unter den jetzt veröffentlichen Eckdaten weiter erheblich reduziert werden!!! [ -> siehe dazu meine Abschätzung ] |
Fakt ist:
Es wird teurer für
| Nichtprivater
Bereich - Im nichtprivaten Bereich wird der Beitrag pro Betriebsstätte erhoben und nach der Anzahl der regelmäßig dort beschäftigten Personen gestaffelt: „1. bis vier Beschäftigte ein Drittel des Rundfunkbeitrags, 2. mit fünf bis 14 Beschäftigten einen Rundfunkbeitrag, 3. mit 15 bis 49 Beschäftigten zwei Rundfunkbeiträge, 4. mit 50 bis 249 Beschäftigten vier Rundfunkbeiträge, 5. mit 250 bis 499 Beschäftigten acht Rundfunkbeiträge, 6. mit 500 bis 999 Beschäftigten zwölf Rundfunkbeiträge, 7. mit 1.000 bis 4.999 Beschäftigten 20 Rundfunkbeiträge, 8. mit 5.000 bis 9.999 Beschäftigten 60 Rundfunkbeiträge, 9. mit 10.000 bis 19.999 Beschäftigten 100 Rundfunkbeiträge, 10. mit 20.000 oder mehr Beschäftigten 150 Rundfunkbeiträge.“ - Wegfall des Beitrags für die berufliche Nutzung in einer privaten Wohnung (Arbeitszimmer). - Für alle nichtprivaten Kfz ist ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten. - Betriebe, in denen typischerweise Geräte Dritten zur Nutzung überlassen werden (z.B. Hotels), unterliegen einer zusätzlichen Beitragspflicht in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages pro Zimmer. - Weiterhin beitragspflichtig bleibt die öffentliche Hand. |
Wo ist der Unterschied zu
alter Gebührenstruktur?
Was bedeutet dieser Satz : "- Für
alle nichtprivaten Kfz ist ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel
des Rundfunkbeitrages zu entrichten."
Es wird nun nicht nach Rundfunkgeräten im KFZ geschnüffelt, sondern nach den
Firmenfahrzeugen direkt!
Und jedes Firmenfahrzeug wird automatisch mit dem neuen Rundfunkbeitrag belastet,
unabhängig davon ob ein Radio vorhanden ist!
[ -> Zur
Berechnung der Firmenfahrzeuge ]
[ -> Hotelbetten ]
und das ZDF interpretiert
bereits noch viel schärfer!
Auszüge aus ZDF
Original-Link 09.06.2010: 00:00 Uhr
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/27/0,3672,8078107,00.html?dr=1
Ich zitiere hier wörtlich, da ich befürchte, dass auch diese Informationen in
Kürze gelöscht oder überarbeitet werden.
Es fängt schon gut an:
Während Prof. Dr. Dr. Kirchhof in seinem Gutachten { -> meine
Kommentar zum Gutachten mit vielen Zitaten ] noch von einer Haushaltsabgabe
sprach, titelt das ZDF (heute.de magazin)
"Rundfunkbeitrag wird künftig pro Wohnung und Betriebsstätte erhoben"
und spricht von Wohnungen
!
"Ministerpräsidenten beschließen Eckpunktepapier
Die Ministerpräsidenten haben sich auf ein neues Modell für die
Rundfunkfinanzierung geeinigt. Ab 2013 soll der Beitrag pro Wohnung oder
Betriebsstätte erhoben werden. ZDF-Intendant Schächter lobt das neue
System als einfacher und zukunftssicher."
Der neue Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag wird erarbeitet und tritt dann zum 1. Januar 2013 in Kraft!
"Wie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende
der Rundfunkkommission, Kurt Beck (SPD), sagte, soll der neue Beitrag
nicht über der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro liegen und alle
Nutzungen von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio
aller Mitglieder eines Haushalts abdecken. Gleiches gilt den Angaben
zufolge auch für Betriebe. Hier soll der Beitrag pro Betriebsstätte
erhoben werden und nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt werden. Für
Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern gilt den Angaben zufolge
ein ermäßigter Beitragssatz."
Die bisherige Gebühr von 17,98 €
bleibt! Das ist reinste ABZOCKE! Wir haben ca.
40.000.000 Haushalte (Wohnungen sicherlich noch mehr!!) und ca. 4,2
Mill. Betriebe und wesentlich mehr Betriebsstätten. Danach müsste
der Beitrag erheblich gesenkt werden können!
| Wie kann
ein Gutachter oder können Politiker den Betrag von 17,98 € festsetzen
ohne zuvor konkrete Angaben über Anzahl der Haushalte oder nun
Wohnungen, Anzahl der Betriebe oder jetzt Betriebsstätten zu kennen? Das ganze sieht nach Betrug, Verdummung und AbGEZocke aus, denn nach meinen Berechnungen kann der Beitrag erheblich gesenkt werden ![-> siehe meine Berechnungen ] Und die im Gutachten vorgebrachten Gründe, den neuen Betrag "auf Euro und Cent genau" konstant zu halten, stellt für mich eine Beleidigung aller Rundfunkteilnehmer dar! Wer meint, dass bei einer Nichtänderung des Geldbetrages der Rundfunkzahler alles andere wie Zwangsgebühr, Mehreinnahmen der ÖRR, Erhöhung der Gebühr für Minderheiten, Datenabgleich mit Melderegistern, etc. akzeptieren wird, der irrt sich gewaltig! Derartige Aussagen hätte ich von enem ehemaligen Verfassungsrichter nicht erwartet. Nun: Verfassung a.D! |
Auch aus dieser Mitteilung wird
deutlich, dass pro Betriebsstätte der Beitrag erhoben werden soll.
Während Prof. Dr. Dr. Kirchhof in seinem Gutachten noch von Gewerbebetrieben
sprach, wird hier beim ZDF schon deutlicher, wie abGEZockt werden
soll.
Und wer
kontrolliert dann Wohnungen und Betriebsstätten?
Nun wird nicht mehr nach Rundfunkgeräten "geschnüffelt",
sondern direkt nach Personen, nach Wohnungen, also nicht Haushalten,
nicht nach Firmen, sondern nach
Betriebsstätten und Anzahl der Beschäftigten in den einzelnen Betriebsstätten.
Nach ZDF-Information spricht auch vom ZDF-Intendanten M.
Schächter von
"Wohnungs- und
Betriebsstättenabgabe"
Zitat :
"Schächter: System wird einfacher
ZDF-Intendant Markus Schächter sagte in Mainz, die Neuausrichtung
sei folgerichtig und zielführend. "Die Ausgestaltung des
Rundfunkbeitrags als Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist
zukunftssicher und, wie das Gutachten von Prof. Kirchhof gezeigt hat,
mit Grundgesetz und Abgabenrecht vereinbar. Das neue System wird
einfacher und verständlicher", sagte Schächter."
![]()
09.06.2010
Ich werde dran bleiben!
auch
wenn wieder Fußball ist, denn mich interessiert Fußball nicht!
Aber runde "Sachen" schon!!!
Aktuell:
Meine Datenbank enthält noch einige Fehler! Bitte Geduld, ich schaffe es nicht
alleine.
Doch bis 2013 hoffe ich auf eine rege Beteiligung.
weitere Presse-Mitteilung am heutigen Tag zu den
Eckdaten der Ministerpräsidenten:
[-> hier
]