Was versteht ARD unter dem Begriff "COMPUTER" ?

Hier die Antwort!
Urteil zu HARTZ IV "Computer im Haushalt "nicht notwenig" (11.05.2010)



Bildschirmausdruck als Beweis

Hier noch einmal in Text-Form:

Computer im Haushalt "nicht notwendig"

Ansicht einer Tastatur und eines Computerbildschirms (Foto: a 
(Lotz))

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf einen PC. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass ein Computer im Haushalt nicht notwendig sei. Dabei spiele keine Rolle, dass die Mehrheit der Haushalte einen PC habe. Entscheidend sei nur der objektive Bedarf. [mehr]

 


unter mehr erhält man dann ganz am Schluss die Meldung:, dass das Urteil zunächst nur die Prozesskostenhilfe betrifft
"Das Urteil betrifft zunächst nur die Prozesskostenhilfe: Die Klägerin hatte gegen die Ablehnung der Kosten geklagt und verlangte dafür Prozesskostenhilfe vom Land. Das lehnte die Behörde ab, weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Diese Ablehnung wurde nun vom Landessozialgericht bestätigt und ist damit rechtskräftig. Über die Klage selbst entscheidet demnächst das Sozialgericht Detmold."

Computer im Haushalt "nicht notwendig"

Hartz-IV-Empfängern steht kein Geld für die Anschaffung eines Computers zu. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Es bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichts Detmold. In dem Fall ging es um eine Klägerin aus Minden, die einen PC samt Monitor, Drucker und Software bezahlt haben wollte. Ihr Argument: In der Mehrzahl der Haushalte gebe es einen Computer.

Ansicht einer Tastatur und eines Computerbildschirms (Foto: a 
(Lotz)) 
[Bildunterschrift: Ein Computer im Haushalt ist nach dem Urteil nicht notwendig. ]

Das ist aber nach dem Urteil nicht maßgebend. Zusätzlich zum Hartz-IV-Regelsatz werde nur die Erstausstattung einer Wohnung bezahlt - also alles, was für eine "geordnete Haushaltsführung" gebraucht wird. Ein Computer gehöre nicht dazu, entschieden die Essener Richter. Informieren könne man sich auch durch Fernsehen und Radio.

Das Urteil betrifft zunächst nur die Prozesskostenhilfe: Die Klägerin hatte gegen die Ablehnung der Kosten geklagt und verlangte dafür Prozesskostenhilfe vom Land. Das lehnte die Behörde ab, weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Diese Ablehnung wurde nun vom Landessozialgericht bestätigt und ist damit rechtskräftig. Über die Klage selbst entscheidet demnächst das Sozialgericht Detmold.


Und dazu gab es eine Umfrage von ARD mit dem Titel: "Keine Computer für HARTZ-IV-Empfänger?"
Aber man beachte das
? Fragezeichen !!!
(Umfrage:(tagesschau.de vom 11.05.2010)

Keine Computer für Hartz-IV-Empfänger?

Das Landessozialgericht NRW hat entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf einen PC haben. Ein Computer sei für eine ordentliche Haushaltsführung nicht notwendig, denn informieren könne man sich auch aus Radio und Fernsehen. Finden Sie das Urteil richtig?

 

 

Diese Umfrage ist m.E. völlig falsch gestellt und berührt durch den Text nicht den eigentlichen Sachverhalt.
"Ein Computer sei für eine ordentliche Haushaltsführung nicht notwendig, denn informieren könne man sich auch aus Radio und Fernsehen. Finden Sie das Urteil richtig?"

Nach meinen Recherchen hatte die Frau aus Minden hatte n. E. lediglich von der zuständigen Behörde die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines PC samt Zubehör (Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software) sowie die Teilnahme an einem PC - Grundlehrgang verlangt.
Von Internet war doch gar keine Rede!?

-> Link auf das eigentliche Verfahren (Urteil)


Aber für ARD bedeutet ein Computer eben, dass man mit ihm Radio hören und Fernsehen sehen kann!

So wird manipuliert, verfälscht, gesteuert, ...
Das Informationsniveau ist bedenklich! 
Ich möchte nicht wissen wie viele HARTZ- IV Empfänger diese ARD-Nachricht richtig verstanden haben!!

Ich möchte die Auswirkungen nicht weiter kommentieren, da ich sonst noch eine teure Klage vom ARD- tagesschau.de riskiere!

Doch ich habe der redaktion @ tagesschau.de ein E-Mail geschrieben und werde berichten, wenn ich eine Antwort erhalten sollte.

11.05.2010

Hinweise:
Alle Abbildungen sind gespeicherte Bildschirmausdrucke zur Beweisführung!