Wenn Juristen über Technik diskutieren, dann
beschreitet hier ein Techniker die juristischen Grenzen des Internets.
Die Juristen der ÖRR behaupten, dass eine Konvergenz zwischen herkömmlichem Radio
und Internet-Radio eingetreten und deshalb eine Rundfunkgebühr auf
"neuartige Rundfunkempfangsgeräte" erforderlich sei.
Hier wird tatsächlich an einem Beispiel gezeigt, daß Internet-Radio technisch
leistungsfähiger sein könnte.
Es müssen zwar noch gewaltige Ausbaumaßnahmen (flächendeckende
Breitbandnetze!) erfolgen, doch ist es wie Sie sehen können technisch möglich?
Aber in Bezug auf Rundfunkgebühren verhält sich dieses völlig anders:
| NUN: Darf man juristisch mehrere Sender gleichzeitig hören? |
Also wir haben nun mal zwei Ohren. Warum sollten wir nicht gleichzeitig zwei
Sender hören können?
Man könnte ja immer noch den einen oder anderen Sender abschalten!
Hier können Sie sich tatsächlich davon überzeugen, dass das Internet
leistungsfähiger sein kann!.
Aber was für einen Sinnmacht das?
Vielleicht werden nun die ÖRR ermutigt, die doppelte GEZ- Gebühr zu erheben, weil
zwei Ohren nun per Internet- Streams zwei Sender gleichzeitig hören können!.
Also, liebe Juristen:
Wenn man an die Hotels denkt, die für jedes Zimmer mit Radio/TV zahlen müssen
oder an einen Discounter, der sogar für eingepackte Radios im Verkauf Rundfunkgebühren
zahlen sollte (erst nach Klagen aufgehoben?), dann könnte das AbG€Zocke
bzgl. Internet-Radio doch jetzt richtig anfangen!
Keine Gebührenbefreiung für das zweite Ohr!
und schon ist die Finanzierung der ÖRR-Anstalten für die Zukunft gerettet!
Die Rentenansprüche der Intendanten, Rundfunkratten (Entschuldigung: -räte),
moderierende Schönheiten mit ~800.000 €/Jahr, etc. auch für die nächsten 25 Jahre
gerettet.
Dennoch: Der PC ist ein Multifunktionsgerät und wurde sicherlich von den meisten
angeschafft,. um eben nicht Radio zu hören!
Das Breitbandnetz ist noch nicht flächendeckend ausgebaut und warum sollten
PC-Freaks Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie mit ihrem PC eben kein Rundfunk
hören möchten!
Die Juristen wollen die Beweislast umdrehen:
Der Nichtbesitz eines Radios/ TV
soll vom Nichtbesitzenden nachgewiesen werden. Wie das technisch möglich ist, möge man
einmal verdeutlichen.
Das, was man nicht hat, zu beweisen, dass könnte tatsächlich aus anderen
Anstalten stammen! Zuvor sollten diese Personen nachweisen, dass sie
Sachverstand haben! Aber das dürfte schwer sein!
Liebe ÖRR- Juristen: Wie wäre es denn damit:
Der Internet- User versichert, dass er eben kein LIVE- Radio und TV- Streams hört
und sieht! (egal aus welcher Quelle, sei es privat oder von den
öffentlich-rechtlichen Rundfunksendeanstalten) und erlaubt der GEZ , seine Übertragungsprotokolle jederzeit überprüfen zu dürfen.
Dann wären die Schnüffler auch sinnvoll beschäftigt. Aufgrund der
Datenvorratsspeicherung ergeben sich bestimmt automatische Mechanismen, die so
etwas in sehr kurzer Zeit gezielt ohne Verletzung des sonstigen Datenschutzes
überprüfen könnten.
Das müsste doch eigentlich ausreichen, um zu beweisen, dass man eben mit dem
internetfähigen Rechner nicht RADIO hört bzw. TV sieht und gesehen hat!.
Anmerkung:
Ich surfe z.Z.. nur aufgrund dieser Homepage auf den Seiten der ÖRR- Anstalten,
um den Beweis zu erbringen, dass es eben Techniken gibt, die juristisch eine
Gebührenbefreiung ermöglichen könnte.
Während man mit dem herkömmlichen Radio aufgrund von Radiowellen überall
"schwarz" hören konnte, verhält sich dieses bzgl. Internet völlig
anders!
Deshalb spreche ich als Techniker davon, dass es erhebliche
Unterschiede gibt, die es ermöglichen, den Beweis des Nichthörens
juristisch aufgrund der Datenprotokolle in dem RGebStV zu verankern!
Alles andere bedeutet, dass nur abGEZockt werden soll!
Technischer Hinweis:
Sie starten die Sender des ÖRR in POP-UP. Fenster. Diese müssen im Browser
erlaubt sein!
Sie als User müssen den Button "Sender-Wahl" anklicken. Ich als
Programmierer stelle Ihnen nur die Möglichkeit des "dualen Hörens zweier
Sender vor"!
Um keinen Missbrauch zu ermöglichen, werden die Verbindungen zu den Sendern nach
5 Minuten von rundfunkgebuehren.com unterbrochen!
Doch es gibt natürlich noch ganz andere Möglichkeiten, deshalb wären die ÖRR
gut beraten, wenn sie wie andere Plattformen das Angebot nur einer geschlossenen
Gruppe zur Verfügung stellen.
Das Internet wird auch 2013 nicht in der Lage sein, die Qualität vom
herkömmlichen Radio und insbesondere TV zu erfüllen!
Also technisch auch noch keine Konvergenz!
© 2010 rundfunkgebuehren.com
[ -> Home]
Hinweis:
(heute 26.06.2010 -10:30)
google-Alert "Internet, "Rundfunkgebühren" verlinkte heute
diese Seite.
Ich war ganz happy!
Doch warum funktionierte plötzlich ein Link zum MDR nicht mehr? Das rechte
Ohr bliebt taub!
Und siehe da:
Auch auf der offiziellen ARD-Radio Seite konnte ich von diesem MDR-Sender
nichts hören, obwohl der "Real- Player" angezeigt wurde!
Warum?
Ich werde morgen noch einmal testen!
Nun habe ich für das 2.Ohr "SR schwarz" genommen. Doch bitte
hören Sie nicht "schwarz", die Rundfunkgebühr beträgt doch noch
bis 2013 einige Peanuts, dann aber wird es für die reinen Radio-Hörer
richtig teuer: Von 5,x € auf das Dreifache auf 17,98 €! und
Zwangsgebühr! Nix mehr mit "Schon
gezahlt?" ®
(Markenzeichen einer ÖRR-
Anstalt!)