Bayerisches Handwerk zur Rundfunkgebühr

23. Juli 2010 - 11:42 –

Zitat: 
http://www.onlinepresse.info/node/133007

"Die vorgesehene Staffelung der Beiträge werde gerade im Handwerk mit seiner kleinbetrieblichen Struktur massive Zusatzbelastungen nach sich ziehen, so Traublinger weiter. Dies wird am Beispiel einer mittelständischen Bäckerei mit acht Standorten, 20 Beschäftigten und vier Fahrzeugen deutlich. Die Bäckerei verfügt über vier Radios, für die 276 Euro im Jahr zu entrichten sind. Zukünftig müssen für alle Fahrzeuge und alle Filialen jeweils Drittelbeiträge bezahlt werden. Damit steigt die Belastung durch die Rundfunkgebühr auf über 860 Euro im Jahr."

Also, ich habe nachgerechnet und meine Beitrags-Berechnung liegt wesentlich höher:

Der errechnete Betrag von 860 Euro ergibt sich, wenn man den Staffelungsbeitrag für die Anzahl der Mitarbeiter nicht hinzurechnet.

Wahrscheinlich hat man diesen von 431,52 €  vergessen! Dieser  Beitrag fällt  m. E. unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten an.

Typ Alt Summe  im Jahr neu (2013) Im Jahr 
8 Filialen 17,89 € /mtl.  bzw. 5,87 € /Mtl.
(wenn überhaupt TV- Radio Geräte vorhanden)
0,00  69,360 € Mindestgebühr wg. PC in einer Hauptstelle 5,99 € /mtl pro Filiale 575.04 € 
5,78 EURO 69,36 €  (Radio bzw. PC)
 * 8 Filialen = 554,88 €
Ergänzung: (29.07.2010)
11,89 €  TV
1141,44 € mit TV in jeder Filiale
20 Mitarbeiter -/-  -/-    35,96 €/mtl. *) 431.52 €
        8 * 5,99 €/mtl. oder sogar max. 575,04 €  aufgrund der 8 Filialen *))
4 Fahrzeuge 5,78 €/mtl  Radiogebühr
(wenn Autoradio vorhanden!)
0,00 € 0,00 € 5,99 /(1/3 Satz) / mtl. 287.52 €
5,78 EURO 69,36 €  * 4 = 277,44 €
      variabler Betrag von 
69,36 € 
bis max. 831,32 €

(1418,88 mit TV (Ergänzung 28.07.2010)

je nach Ausstattung 
  1294,08 € (oder sogar 1417,6 € **)
Zwangsgebühr !!!


*) Staffelung

abhängig von der Anzahl der  Mitarbeiter (MA)  eines Unternehmen bzw. einer Betriebsstätte z.B.:
- bis 4 MA ein Drittel Beitrag  - 5,99 EUR
- 5 - 14 MA einen vollen Beitrag - 17.98 EUR
- 15 - 49 MA zwei volle Beiträge - 35,96 EUR
- 50 - 249 MA vier volle Beiträge - 71,92 EUR
- 250 - 499 MA acht volle Beiträge - 143,84 EUR
.... und höher !

**) Meine Befürchtung, dass MA sogar abhängig von den Betriebsstätten !?!
Wenn in diesem Beispiel die Mitarbeiter direkt auf die Anzahl der Filialen verteilt sind, dann ist der Beitrag evtl. noch höher
?

weitere Anmerkung (28.07.2010)
Firmen haben nicht mehr die frei Wahl. Es wird pauschal ein "Zwangs"beitrag erhoben, egal ob

Somit steigt der Beitrag u. Umst. von 69,36 € auf über 1290 Euro!
Nur in Ausnahmefällen, wo jede Betriebsstätte  hochwertig mit einer hohen Anzahl von Rundfunkgeräten (z.B. Hotels) ausgerüstet ist, wird es eine Reduzierung geben.

siehe z.B. Hotelsituation [ -> int. Link ]