Zitat:
http://www.onlinepresse.info/node/133007
"Die vorgesehene Staffelung der Beiträge werde gerade im Handwerk mit seiner kleinbetrieblichen Struktur massive Zusatzbelastungen nach sich ziehen, so Traublinger weiter. Dies wird am Beispiel einer mittelständischen Bäckerei mit acht Standorten, 20 Beschäftigten und vier Fahrzeugen deutlich. Die Bäckerei verfügt über vier Radios, für die 276 Euro im Jahr zu entrichten sind. Zukünftig müssen für alle Fahrzeuge und alle Filialen jeweils Drittelbeiträge bezahlt werden. Damit steigt die Belastung durch die Rundfunkgebühr auf über 860 Euro im Jahr."
Also, ich habe nachgerechnet und meine
Beitrags-Berechnung liegt wesentlich höher:
Der errechnete Betrag von 860 Euro ergibt sich, wenn man den Staffelungsbeitrag
für die Anzahl der Mitarbeiter nicht hinzurechnet.
Wahrscheinlich hat man diesen von 431,52 € vergessen! Dieser
Beitrag fällt m. E. unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten an.
| Typ | Alt | Summe | im Jahr | neu (2013) | Im Jahr |
| 8 Filialen | 17,89
€ /mtl. bzw. 5,87 € /Mtl. (wenn überhaupt TV- Radio Geräte vorhanden) |
0,00 | 69,360 € Mindestgebühr wg. PC in einer Hauptstelle | 5,99 € /mtl pro Filiale | 575.04 € |
| 5,78 EURO | 69,36 €
(Radio bzw. PC) * 8 Filialen = 554,88 € |
||||
| Ergänzung:
(29.07.2010) 11,89 € TV |
1141,44 € mit TV in jeder Filiale | ||||
| 20 Mitarbeiter | -/- | -/- | 35,96 €/mtl. *) | 431.52 € | |
| 8 * 5,99 €/mtl. | oder sogar max. 575,04 € aufgrund der 8 Filialen *)) | ||||
| 4 Fahrzeuge | 5,78
€/mtl Radiogebühr (wenn Autoradio vorhanden!) |
0,00 € | 0,00 € | 5,99 /(1/3 Satz) / mtl. | 287.52 € |
| 5,78 EURO | 69,36 € * 4 = 277,44 € | ||||
| variabler Betrag
von 69,36 € bis max. 831,32 € (1418,88 mit TV (Ergänzung 28.07.2010) je nach Ausstattung |
1294,08 € (oder
sogar 1417,6 € **) Zwangsgebühr !!! |
*) Staffelung
abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter (MA) eines Unternehmen bzw.
einer Betriebsstätte z.B.:
- bis 4 MA ein Drittel Beitrag - 5,99 EUR
- 5 - 14 MA einen vollen Beitrag - 17.98 EUR
- 15 - 49 MA zwei volle Beiträge - 35,96 EUR
- 50 - 249 MA vier volle Beiträge - 71,92 EUR
- 250 - 499 MA acht volle Beiträge - 143,84 EUR
.... und höher !
**) Meine Befürchtung, dass MA sogar abhängig
von den Betriebsstätten !?!
Wenn in diesem Beispiel die Mitarbeiter direkt auf die Anzahl der Filialen
verteilt sind, dann ist der Beitrag evtl. noch höher ?
weitere Anmerkung (28.07.2010)
Firmen haben nicht mehr die frei Wahl. Es wird pauschal ein "Zwangs"beitrag
erhoben, egal ob
Somit steigt der Beitrag u. Umst.
von 69,36 € auf über 1290 Euro!
Nur in Ausnahmefällen, wo jede Betriebsstätte hochwertig mit einer hohen
Anzahl von Rundfunkgeräten (z.B. Hotels) ausgerüstet ist, wird es eine
Reduzierung geben.
siehe z.B. Hotelsituation [ ->
int. Link ]